Die Gleichstellungsstelle fördert und überwacht die Umsetzung der von der Diözesanleitung beschlossenen Ordnung zur Gleichstellung von Frauen und Männern und berät diesbezüglich die Bistumsleitung.
Das Ziel der Ordnung ist die Verwirklichung der Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diözese unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Die Gleichstellungsbeauftragte
* berät Sie bei Fragen und Problemen im Bezug auf Gleichstellung und vermittelt Sie an entsprechende
(Beratungs-)stellen
* unterstützt die Diözesanleitung bei allen Fragen zur Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
* setzt sich ein für Strukturen und Rahmenbedingungen, die die Chancengleichheit fördern
* wirkt inhaltlich bei gleichstellungsrelevanten Themen mit (z.B. bei Bewerbungsverfahren, Fortbildung, Arbeitszeit, ...)
* etc.
Gleichstellungsordnung der Diözese Würzburg (pdf, 87 KB)
Für kirchliche Einrichtungen gilt das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern nicht. Daher bedarf es einer eigenen diözesanen Regelung, die Ziele, Maßnahmen und Aufgaben der Gleichstellung in der Diözese festlegt.